Die Wikinger kannten keine zentrale Staatsmacht. Recht und Politik entstanden auf der Versammlung freier Menschen – dem Thing.
Wie ordnet eine Gesellschaft ihr Zusammenleben, die keine Beamten, keine geschriebenen Gesetzbuecher und oft nicht einmal einen Koenig kennt? Die Antwort der Nordmaenner war das Thing.
Das Thing war die regelmaessige Versammlung der freien Maenner einer Gegend. Hier wurden Streitigkeiten geschlichtet, Urteile gefaellt, Vertraege geschlossen und wichtige Entscheidungen getroffen. Wer ein Anliegen hatte, trug es vor der Gemeinschaft vor – die Oeffentlichkeit selbst war die Instanz.
Da die Gesetze nicht aufgeschrieben waren, gab es den Gesetzessprecher (Logsogumadr): einen Mann, der das geltende Recht auswendig kannte und es bei der Versammlung laut vortrug. Recht war damit etwas, das im Gedaechtnis der Gemeinschaft lebte.
Die beruehmteste dieser Versammlungen ist das islaendische Althing, das der Ueberlieferung nach um 930 auf der Ebene von Thingvellir erstmals zusammentrat. Es gilt als eines der aeltesten noch bestehenden Parlamente der Welt. Hier zeigt sich, wie ernst die Wikinger das Recht nahmen – auch ohne Staat im modernen Sinn.
„Wo du Unrecht weisst, da nenn es Unrecht und goenne dem Feinde keinen Frieden.“Havamal 127, Uebertragung nach Karl Simrock (gemeinfrei)